Aktuelles

Erschreckende Bilanz bei Bonitätsanfragen

Über 60% der Bonicheck-Anfragen zeigen bereits Negativmerkmale.

Datenschutz!

Was ist noch erlaubt und was ist geduldet.

IWA Mitarbeiter bei Datenschutz Lehrgang.

Detektei in Köln.

Hermann Kaminski, neuer Geschäftsführer der AuDek, Detektei in Köln, Düsseldorf und Münster. Ermittlung bei Mietbetrug, Mietnomaden und Versicherungsbetrug.

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Schuldner in England gefunden

IWA findet Schuldner in England.

Versicherungsbetrug in den USA aufgedeckt.

Mit falschen Abrechnungen wurden 163 Mio Dollar ergaunert.

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Wirtschaftskrise und kein Ende

Firmenpleiten auf Rekordniveu

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Standort NRW ausgebaut

01.12.2010

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Vorsicht vor Scoring

Scorewerte sind nicht verlässlich, Spiegel online Ausgabe

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Hermann Kaminski überreicht Hal Lipset Memorial Award

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„CSI: Den Tätern auf der Spur“

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England Geschäft wird ausgebaut

Adresse im Business Center London

01.12.2009

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IWA in New York

Vertrag unterzeichnet.

30.11.2009

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Impressum

IWA Group Ltd

Strait Street 12-14

Valletta/Malta

 

Postadresse

PoBox 43

SLM 1203 Sliema

Malta

 

Maltesische Handelsregisternummer bei der MFSA C37488

Datenschutzverordnung Register Nummer 9952

Steuernummer MT 17910420

 

 

Rechtliche Hinweise

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Urheberrechte
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Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit personenbezogener Daten ist für IWA Group Ltd ein äußerst wichtiges Anliegen und durch vielfältige Maßnahmen gewährleistet.

§ 10 Datenschutzgesetzt und Datenschutzrechtlicher Vorbehalt

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG §29 Abs. 2Ziffer 1a) ist die Übermittlung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse a Ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat. IWA ist berechtigt, im Einzelfall und ohne Angabe von Gründen das Vorliegen eines berechtigten Interesses zu überprüfen. Der Auftraggeber darf die übermittelten Daten nur für den Zweck nutzen oder verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Eine Nutzung oder Verarbeitung für andere Zwecke ist nur unter der Voraussetzung des §28 Abs 1 und 2 BDSG zulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, ensprechende Informationen nur bei Vorliegen eines solchen berechtigten Interesses anzufordern und dieses berechtigte Interesse durch Angabe von Gründen bei der Einholung von Auskünften nachzuweisen

Auslandsdatentransfer

Übermittlung personenbezogener Daten über Staatsgrenzen hinweg

Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses wurde am 24. Oktober 1995 die EG-Datenschutzrichtlinie

Datentransfer innerhalb derEuropäischen Union einheitlicher

Diese Harmonisierung des Binnenmarktes erleichtert den Datentransfer innerhalb der EU: Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen kann personenbezogene Daten in ein anderes Land der EU transferieren, so ist dies unter den gleichen Voraussetzungen zulässig, wie ein Datentransfer innerhalb der Bundesrepublik.

Damit der innerhalb des Gemeinschaftsgebietes garantierte Schutz nicht durch einen Transfer in Staaten/Bereiche, in denen kein angemessenes Datenschutzniveau besteht, entwertet wird, hat die EG-Datenschutzrichtlinie für den Datentransfer in sog. „Drittländer“ besondere Anforderungen gestellt.

Der Bundesgesetzgeber hat diese in §§ 4b, 4c BDSG entsprechend geregelt.

 

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